Pflichtstudienberatung bei zweimaligem Nichtbestehen

  • Nach Prüfungsordnung ZESS, §10, Abs. 3, sind Studierende nach einer zweimalig nicht bestandenen Prüfung eines Moduls der ZESS verpflichtet, eine Studienberatung wahrzunehmen.

  • Ohne eine durchgeführte Studienberatung an der ZESS ist eine erneute Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht möglich.

  • Es erfolgt eine Beratung durch den*die zuständige*n Koordinator*in des Bereichs über die letzte Prüfung (z.B. inhaltliche Fehler, Taktik etc.) und ein vobereitendes Gespräch für die dritte Prüfung.

  • ToDo:

    • Termin mit zuständige*r Koordinator*in (Link) vereinbaren

    • Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" (Link) ausdrucken, ausfüllen und zum Gespräch mitbringen

    • Termin und Beratung wahrnehmen

    • Durch Koordinationsperson unterschriebenes Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" in das Prüfungsamt der ZESS bringen

    • Anmeldung zu dem Kurs durch die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes