Kein Antritt des Amtes als Präsidentin der Universität Erfurt
Als ich im November 2025 von der Universitätsversammlung zur neuen Präsidentin der Universität Erfurt gewählt wurde, hat mich dies außerordentlich gefreut. Gern habe ich Anfang Juni 2026 das bis dahin abschließend verhandelte Angebot mit Datum vom 27.05.2026, zu dem die Zustimmung des Ministeriums vorlag, verbindlich angenommen. Ich war hoch motiviert, das verantwortungsvolle Amt und die damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen. Gemeinsam mit allen Angehörigen der Universität wollte ich den beeindruckenden Weg, den die Einrichtung seit ihrer Wiedergründung genommen hat, fortsetzen.
Für mich vollkommen überraschend erhielt ich am 26. Juni 2026 aus Erfurt eine E-Mail mit der Nachricht, dass der Universitätsrat diesem verhandelten und von mir angenommenen Angebot nicht zustimmen könne und entschieden habe, die Konditionen des Angebotes nachträglich erheblich zu ändern. Insbesondere wollte der Universitätsrat von den gesetzlichen Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 30 Abs 1 Satz 2 ThürBesG keinen Gebrauch machen. Weder den Zeitpunkt (zwei Wochen nach Annahme des Angebotes), noch die Begründung konnte ich nachvollziehen.
Die Höhe der verhandelten Zulagen entsprach ausschließlich meiner aktuellen Besoldung als Vizepräsidentin der Universität Göttingen. Die Entscheidung, mich auf die Abbildung des Status quo zu beschränken, hatte ich bewusst getroffen. Mir war wichtig, die fiskalische und politische Situation im Land Thüringen und die sich daraus ergebenden, erwartbar schwierigeren Rahmenbedingungen für die Universität anzuerkennen.
Leider konnten die seit der Übermittlung dieser Entscheidung des Universitätsrates mehrfach erfolgten Gespräche die Situation nicht auflösen. Auch ein neuerlicher Vorschlag meinerseits, den Funktionsleistungsbezug für die Ausübung des Amtes als Präsidentin noch einmal anzupassen, konnte nicht dazu beitragen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Mit den Entscheidungen des Universitätsrates wurde meiner verbindlichen Annahme des schriftlichen Angebotes nachträglich die Grundlage entzogen. Unter diesen Bedingungen kann ich das Amt der Präsidentin der Universität Erfurt nicht antreten. Dies bedauere ich zutiefst. Die Wahl hatte ich als eine breite Zustimmung zu meinen Vorschlägen für die strategische Weiterentwicklung der Universität Erfurt verstanden. Ich hatte mich auf die Übernahme des Amtes als Präsidentin sehr gefreut.
Gern stehe ich für weitere Informationen hierzu, auch in einem persönlichen Gespräch, zur Verfügung.